|
|
|
 |
GELDidee.de > Geld|Steuern|Recht > Steuern und Recht |
 |
Recht
|
|
Kuriositätenkabinett |
Artikel aus Heft 02/2007
|
| Nicht nur in den USA treibt die Rechtssprechung merkwürdige Blüten. Auch hierzulande gibt es immer mehr Prozesse, die das Prädikat „kurios“ verdienen. |
|
 |
In den USA gehören merkwürdige Gerichtsurteile schon zur Tagesordnung. Millionen Dollar Schadenersatz für den fehlenden Warnhinweis, dass Hunde nicht in der Mikrowelle getrocknet werden dürfen oder der Fahrersitz eines Wohnmobils während der Fahrt nicht verlassen werden darf, sind keine Seltenheit. Im Gegenteil: Fast täglich erreichen uns Nachrichten von neuen Kuriositäten. Zumindest juristisch sind die USA tatsächlich das Land der unbegrenzten Möglichkeiten.
Doch auch die deutsche Rechtssprechung hat so ihre Tücken. „Die Gesetzeslage wird hierzulande immer komplexer“, bestätigt auch Kirsten Hücker, Sprecherin des Rechtsportals Anwaltseiten24.de mit fast 140.000 eingetragenen Rechtsanwälten. Der Mix aus Überlasteten Gerichten, komplizierten Sachverhalten und klagefreudigen Bundesbürgern hat auch in Deutschland dazu geführt, dass man den Sinn mancher Verfahren – positiv ausgedrückt – nicht immer ganz nachvollziehen kann. Beispiele gefällig?
1. Einheimische als Reisemangel Der Kläger und seine Frau hatten einen Monat Urlaub auf Mauritius gemacht, der ihnen aber offenbar nicht gefallen hatte. Vor dem Amtsgericht Aschaffenburg klagten sie wegen (angeblicher) Mängel der Reise. Sie waren mit dem Essen unzufrieden und beschwerten sich darüber, dass es am Buffet ständig Fliegen gegeben habe. Zudem sei der Besuch am Strand, der laut Prospekt auf der anderen Straßenseite lag, unmöglich gewesen, weil dort Einheimische gelärmt hätten.
Das war dem Gericht dann doch zu viel: Wenn der Prospekt von einem „offenen Restaurant“ spricht, dann bedeutet dies offenkundig, dass der Raum keine Wände hat, argumentierten die Richter. Noch weniger Verständnis hatten die Richter damit, dass sich ein Reisender allen Ernstes darüber beschwert, dass er den Strand am Urlaubsort mit Einheimischen teilen muss. Die Klage wurde abgewiesen.
2. Trotz kaputtem Reißverschluss zum Arbeitsamt Ein Hartz-IV-Empfänger war einer Informationsveranstaltung beim Arbeitsamt ferngeblieben. Zur Begründung gab er an, der Reißverschluss seiner einzigen Hose habe geklemmt. Ihm sei es daher nicht möglich gewesen, seine Wohnung zu verlassen. Auch zu einem darauf folgenden Einzelgespräch erschien der Mann nicht. Er rief an und erklärte, seine Hose sei zwar in der Zwischenzeit wieder in Ordnung gewesen, nun aber sei der Reißverschluss schon wieder verklemmt und ein Verlassen der Wohnung erneut ausgeschlossen. Das Amt kürzte darauf hin die Regelleistung für drei Monate um 10 Prozent. Der Mann klagte, und verlor. Das Sozialgericht Koblenz stellte fest, dass ein defekter Reißverschluss kein wichtiger Grund ist, um nicht beim Arbeitsamt zu erscheinen. Der Mann hätte den Defekt ja „durch das Tragen entsprechend langer Oberbekleidung“ verdecken können, argumentierten die Richter.
Noch mehr Beispiele aus dem Kabinett der Kuriositäten, juristische Tipps und Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand gibt es auf http://www.anwaltseiten24.de
|
 |
|
Artikel bookmarken bei:
|
 |
 |
| » zurück zur Übersicht |
Artikel weiterempfehlen 
|
| » zurück zur Homepage |
Artikel drucken  |
 |
|
|
|
|
| Impressum | Disclaimer | Kontakt | Mediadaten | RSS |
|
|
|
|
| © 2009 GELDidee Online - Finanztipps, Wirtschaftsmeldungen, Börsennews |
|
|
|
|
|
|