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KÜNDIGUNG
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Text AKRAM EL-BAHAY
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Widerstand lohnt sich |
Artikel aus Heft 02/2009
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| Als Folge der drohenden Rezession könnte auf deutsche Arbeitnehmer eine Kündigungswelle zurollen. Das müssen Betroffene auf jeden Fall beachten. |
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Das Beben an der Börse war erst der Anfang. Wer glaubt, dass die internationale Finanzkrise nur die Kapitalmärkte durcheinander bringt, dürfte bald eines besseren belehrt werden. Denn immer mehr Branchen und Unternehmen sehen sich einer drohenden weltweiten Rezession ausgesetzt, deren Auftreten durch die Krise beschleunigt wurde. Kostensparen ist für viele Unternehmenslenker zur obersten Priorität geworden. Ganz oben auf der Streichliste: das Personal.
Nicht nur Zeitarbeitsstellen dürften in vielen Betrieben wegrationalisiert werden. Auch die Stammbelegschaft muss künftig um ihre Arbeitsplätze bangen. „Die Anzeichen mehren sich, dass der wirtschaftliche Abschwung den Arbeitsmarkt bald erfassen wird“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise, jüngst. Schon im November 2009 könne es 300000 Arbeitslose mehr geben als heute.
Namhafte Vorreiter Selbst Großkonzerne haben bereits den Rotstift angesetzt. Konsumgüterriese Henkel etwa wird angesichts hoher Rohstoffkosten in Deutschland gut 1000 Stellen streichen. Betriebsbedingte Kündigungen seien dabei nicht auszuschließen, heißt es aus Düsseldorf. Auch Reifenhersteller Continental will dieses Mittel beim Zusammenschluss mit Siemens VDO nicht ausschließen. Ein wichtiger Grund dürften hierbei auch die immensen Schwierigkeiten wichtiger Kunden aus der Automobilbranche sein.
Klar sind hingegen die Gründe für die Schieflage der Bayerischen Landesbank. Das Institut hat sich tief in den Subprime-Sumpf gezockt. Nun müssen 5600 Mitarbeiter, vornehmlich aus München, gehen – betriebsbe-dingte Kündigungen sind möglich. Die Beispiele zeigen: Der Stellenabbau hat nach Jahren des wirtschaftlichen Aufschwungs wieder Konjunktur in Deutschland. Aber nicht jeder Betroffene muss seinen Arbeitsplatz kampflos aufgeben. Denn der Gesetzgeber hat hohe Anforderungen an die Wirksamkeit einer Kündigung gestellt.
Im Wesentlichen hat der Chef drei Möglichkeiten, einen Mitarbeiter vor die Tür zu setzen. Neben betriebsbedingten Gründen, also etwa in einer wirtschaftlich prekären Lage, gibt es noch verhaltens- und personenbedingte Gründe. Hat ein Mitabeiter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung, sollte er rechtlichen Rat durch einen Anwalt oder eine Gewerkschaft einholen und dann unter Umständen eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Wichtig: Keine Zeit verlieren. Denn die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Sonst ist die Entlassung nicht mehr anfechtbar. Dies gilt auch wenn der Anwalt die Frist versäumt hat.
Vorsicht Aufhebungsvertrag Doch nicht in jedem Fall greifen Chef und Personalabteilung mit der Kündigung zum Äußersten ihrer Mittel, um die Zahl der Be-schäftigten zu reduzieren. Gerne wird den Mitarbeitern auch ein sogenannter Aufhebungsvertrag angeboten. Mit ihm einigen sich beide Parteien im Einvernehmen darauf, das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Das sieht zwar mitunter im Lebenslauf besser aus als eine Kündigung, birgt aber einige versteckte Stolperfallen für den Mitarbeiter. Denn zum einen verspielt er die Chance, vor Gericht eine höhere Abfindung zu erstreiten. Viel schlimmer aber sind mögliche Einbußen beim Arbeitslosengeld. Denn durch das einvernehmliche Beenden des Beschäftigungsverhältnisses unterstellen die Arbeitsagenturen dem Mitarbeiter, dass er am Verlust seines Jobs mitgewirkt habe. Es folgt seitens der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen, in der weder das Arbeitslosengeld fließt, noch ein Sozialversicherungsschutz besteht.
Daher gilt auch hier: Das Schreiben mit Hilfe eines Anwalts genau prüfen.
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