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Naumer meint
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Text Hans-Jörg Naumer
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Wake-up-Call: Abgeltungsteuer |
Artikel aus Heft 09/2008
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| Die Abgeltungsteuer ist keine Steuer für reiche Leute. Sie geht alle Anleger etwas an. |
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Der Sommerurlaub hat wieder sehr gut getan, das Burgund mit seinen Weinen erfrischte, der Kopf ist wieder frei für die wichtigen Dinge des Lebens.
So mache ich gut erholt das, was ich zwei mal im Jahr mache: einen Depotcheck. Dieses Mal wird er besonders gründlich ausfallen, denn an dem, was ich jetzt anlege, will ich ziemlich lange Freude haben.
Ab dem nächsten Jahr heißt es nämlich bei Kapitalerträgen 25 Prozent „auf alles“ (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) inklusive Kursgewinne. Ein Ärgernis, das in Gestalt der Abgeltungsteuer auf einen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Privatanleger zurollt.
Dabei geht es weniger um den scheinbar so niedrigen Steuersatz von knapp 28 Prozent – werden Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer berücksichtigt –, sondern um die ab dem nächsten Jahr anstehende Besteuerung von Kursgewinnen.
Die waren bisher steuerfrei. Richtigerweise eigentlich, denn die Kursgewinne von heute sind die Dividendenausschüttungen von morgen – die ja auch wieder versteuert werden.
Der gute Vorsatz des Depotchecks ist kaum gefasst, da schlendert Norbert in mein Zimmer. „Der Tag heute ist doch viel zu schade, um ihn am Schreibtisch zu verbringen. Die Sonne scheint, die Weinfestsaison ist in vollem Gange. Lass den Kram doch einfach.“
Der gute Norbert. Ein Bonvivant, wie er im Buche steht, und das Dumme ist: Bei ihm ist immer „morgen“. Dabei ist die Abgeltungsteuer der Wake-up-Call für die Optimierung der Geldanlage.
Denn: Wer vor dem 31. Dezember 2008 anlegt, kann sich die Steuerfreiheit auf Kursgewinne auch über diesen Stichtag hinaus sichern. Einzige Bedingung: Er verkauft außerhalb der Spekulationsfrist.
Ein paar Ausnahmen von dieser Regel gibt es, aber für die meisten Formen der Geldanlage gilt jetzt ganz besonders: „Was Du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen.“
Beispiel: Wer noch in diesem Jahr handelt und 100000 Euro in Aktienfonds anlegt, kann bei 8 Prozent per annum in 20 Jahren über 366000 Euro an Ertrag erwarten. Investiert er erst ab dem 2. Januar nächsten Jahres, werden bei Verkauf circa 96000 Euro an Abgeltungsteuer fällig.
„Aber da hast du es: Das ist doch nur was für die großen Tiere. Was kratzt mich die Abgeltungsteuer? Bei meinem bisschen Geld ficht mich das nicht an.“
Wird es aber sehr bald, lieber Norbert. Hoffentlich. Sonst wirst du unter Altersarmut leiden, denke ich mir und führe laut aus: „Aber überleg doch mal: Zusammen mit deiner Frau kannst du jährlich bis zu 1600 Euro an Kapitalerträgen steuerfrei vereinnahmen. Dann sind eure Freibeträge verbraucht.
Bei einem Minizins von 3 Prozent, wie es ihn auf Spareinlagen gibt, habt ihr ab einem Vermögen von 53400 Euro Erträge, die über den Freibetrag hinausgehen, und zahlt entsprechend Abgeltungsteuer. Es geht hier nicht um eine Reicheleutesteuer, sondern um eine Steuer auf die Altersvorsorge.“
Norberts Gesichtsausdruck wird langsam nachdenklicher. Offensichtlich überlegt er gerade, was er als Mittdreißiger im Laufe seines Lebens noch alles auf die Seite legen wird, ja muss, und wie sehr ihn das betrifft. „Du weißt aber bestimmt schon wieder, was hier zu tun ist, dann verrat’s mir halt: Wie solle ich mein Geld langfristig anlegen?“, fragt er leicht genervt.
Mein Tipp ist es, in zwei Schritten vorzugehen: erst die langfristige Aktienquote bestimmen und dann die Zusammensetzung des Aktienanteils festlegen.
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