Gerade Leistungswillige trifft es am schnellsten. Stress im Job führt leicht zu einer Erkrankung der Seele. Fast eine Million Menschen wurden 2004 wegen psychischer Erkrankungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Etwa 50000 steigen jährlich deswegen vorzeitig aus dem Beruf aus. In der Ursachenstatistik haben seelische Erkrankungen mittlerweile Herz- und Kreislauf sowie Skelett- und Muskelerkrankungen längst überholt.
Insgesamt scheidet jeder Vierte aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Beruf aus. Dem berufl ichen Aus folgt häufig der soziale Abstieg, denn vor allem jüngere Bundesbürger, die nach dem 2. Januar 1961 geboren sind, erhalten im Fall der Berufsunfähigkeit (BU) erheblich weniger Geld vom Staat als ältere. Deshalb ist es speziell für Berufsstarter und junge Menschen besonders wichtig, privat ausreichend Vorsorge für den BU-Fall getroffen zu haben. Die Realität sieht anders aus. Manfred Poweleit, Herausgeber des Branchendienstes map-Report: „Die vereinbarten Leistungen liegen im Schnitt zwischen 500 und 600 Euro monatlicher BU-Rente. Das ist unter Hartz-IV-Niveau.“ Hauptgründe für solche Mini-Renten sind neben mangelndem Problembewusstsein bei vielen Kunden und hohen Prämien oft schlechte Beratung. Poweleit: „In zwei von drei Verträgen wird keine Rentenzahlung, sondern nur Beitragsfreistellung der Hauptversicherung vereinbart.“ Im Klartext:
Im Fall der Berufsunfähigkeit braucht der Versicherte zwar die Lebensversicherung nicht weiter zu bezahlen – auf eine Zusatzrente muss er aber auch verzichten. Die ersten Fehler werden also schon beim Abschluss des Vertrags gemacht. Dabei lassen sich, so Katrin Bornberg von der auf BU-Vergleiche spezialisierten Ratingagentur Franke und Bornberg, leicht ein paar wichtige Regeln aufstellen, die sich in einem Dreiklang zusammenfassen lassen (siehe auch Kasten rechts): „früh abschließen, Dynamik vereinbaren, Anpassungsoptionen vereinbaren“. Zwei Dokumente sollte – so die Expertin – jeder Kunde immer vor Abschluss des Vertrages abklopfen:
- Die Versicherungsbedingungen. Entscheidend ist der Verzicht auf die „abstrakte Verweisung“. Beispiel: Ein kaufmän nischer Angestellter kann seinen Job wegen Berufsunfähigkeit nicht mehr ausüben, ist aber theoretisch noch als Pförtner einsetzbar.
- Daneben beeinflussen eine Handvoll Kriterien die Qualität wie die Sechs-Monats-Prognose, die Anerkennung ab dem ersten Tag, die rückwirkende Zahlung von Renten und der Verzicht auf § 41 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
- Das Antragsformular: Eine Verbraucherorientierte BU formuliert Gesundheitsfragen verständlich und eindeutig. Mehr dazu auf der Folgeseite.
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