Der Ombudsmann für Versicherungen musste sich im vergangenen Jahr mit 11307 Fällen beschäftigen. 54 Prozent mehr als im Jahr zuvor.
Am häufigsten ärgerten sich Policenkunden über ihre Lebens- und Rentenversicherer (siehe Grafik). Nur 15 Prozent dieser Fälle wurde zugunsten der Kunden geregelt. In den anderen Versicherungssparten lag die Erfolgsquote im Schnitt bei knapp unter 40 Prozent. Über mangelnde Arbeit dürfte sich der Ombudsmann weiter nicht beklagen. Bei Ärger wenden sich Kunden an ihn unter Postfach 08 06 32 in 10006 Berlin. Telefonisch unter 0 18 04/22 44 24. KLARHEIT Mehr als 50 Prozent der Lebens- und Rentenversicherungen werden vor Vertragsende gekündigt. Erstattet erhalten die Sparer den Rückkaufswert. Nach zwei Gerichtsurteilen müssen die Assekuranzen nunmehr sehr sorgfältig erläutern, wie sich der Rückzahlungsbetrag zusammensetzt bzw. auf welcher Grundlage er berechnet wird (Landgericht München I, AZ 31 S 8182/06; Landgericht Hamburg, AZ 302 O 147/06). Zuvor hatte der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03), dass bei einer vorzeitigen Vertragskündigung der Kunde mindestens die Hälfte der gezahlten Beiträge zurückerhalten muss. |
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