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09.09.2010 | 20:16
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11:53 Uhr

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APA ots news: Meinl-Anwaelte: Oeffentliche Behauptungen der
Staatsanwaltschaft rechtsstaatlich bedenklich

Wien (APA-ots) - - Aussagen nicht belegt
- Vorverurteilung statt Unschuldsvermutung

Die staendigen Behauptungen von Staatsanwaltssprecher Gerhard Jarosch in der Oeffentlichkeit, wie zuletzt im aktuellen Profil, sind nicht nachvollziehbar. Dem Beschuldigten wurde bisher kein einziges Dokument und keine einzige Zeugenaussage vorgelegt, welche die Behauptungen von Jarosch stuetzen wuerde. Wie bereits gestern in einer Aussendung festgehalten, ist in dem oft erwaehnten
Einvernahmeprotokoll von Ex-MEL-Pressesprecher Francis Lustig genau das Gegenteil zu lesen. Demnach habe Julius Meinl seine Funktionen von MERE und MEL "penibel getrennt" gehalten.

Die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft, staendig Behauptungen an die Oeffentlichkeit zu bringen, ohne jegliche Beweise dafuer vorzulegen, ist rechtsstaatlich bedenklich. Nach den
verfassungsrechtlichen Prinzipien hat die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten ein Vergehen ohne jeden Zweifel nachzuweisen. Stattdessen fuehrt in diesem Verfahren die staendige Verbreitung von unbelegten Informationen zu einer oeffentlichen Vorverurteilung fuer eine nicht begangene Straftat.

Abgesehen davon ist auch der Versuch, den direkten Einfluss von Julius Meinl auf Meinl European Land zu konstruieren, kein Grund fuer eine Festnahme und eine Monsterkaution. Die behaupteten Euro 6,4 Milliarden Schaden bei Meinl European Land bzw. bei Meinl European Land-Anlegern sind nachvollziehbar absurd und durch das von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene Verhalten auch nicht eingetreten und verursacht. Julius Meinl hat nie bestimmenden Einfluss bei MEL ausgeuebt und in Ermangelung einer nachgewiesenen Straftat bei MEL waere diese Frage wohl ohnehin irrelevant.

Bei einer derartigen derzeit stattfindenden oeffentlichen
Vorverurteilung verliert die Unschuldsvermutung voellig ihre Bedeutung.

Rückfragehinweis:
Dr. Herbert Eichenseder
Tel.: OO43-664-500 4546

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0034 2009-04-25/11:45

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